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Im Innen- und Außenbereich werden
Hand- und Gehstöcke Unterarmgehstützen Achselstützen Fahrbare Gehhilfen eingesetzt.
 
Diese Gehhilfen dienen der Unterstützung und Sicherung des Gehens und können je nach Gestaltung auch entlastend eingesetzt werden.
 
Im Einzelfall kann bei speziellen Krankheitsbildern die Ausstattung mit
- besonderen Gehhilfen
in Betracht kommen.
 
Indikation:
Die Versorgung Versicherter mit Gehhilfen hat in der Absicht zu erfolgen, beim Anwender die eingeschränkte Gehleistung auszugleichen oder zumindest zu verbessern (Erweiterung des Aktionsradius bzw. der Mobilität).
Personen mit Einschränkungen der Hand-/Armfunktionen bedürfen besonderer Zurichtungen/Ausführungen an Griffen oder an Hand-/ Armauflagen.


Orthesen werden ebenfalls von den Spitzenverbänden der Krankenkassen in der Produktgruppe 23 zusammengefaßt. Die Veröffentlichung ist für 2010 vorgesehen.
 
Fußorthesen sind orthopädietechnische Arbeiten, die verlorengegangene Funktionen erkrankter Gliedmaßen ersetzen oder korrigieren. Sie dienen der Rehabilitation und Versorgung pathologischer Zustände.
 
Fußorthesen werden über ein individuell für den Patienten angefertigtes Positivmodell hergestellt. Alle erforderlichen orthopädieschuhtechnischen Maßnahmen werden individuell eingearbeitet.
 
Fußorthesen werden in Spezialschuhen für Orthesen oder normalen Serienschuhen, die evtl. angepaßt werden müssen, getragen.
Bei besonders starker Formabweichung empfiehlt sich die Verordnung eines orthopädischen Maßschuhs.