Kompressionstherapie
Medizinische Kompressionsstrümpfe
Die Kompressionstherapie umfaßt Maßnahmen der äußeren, flächigen Druckapplikation bei Venenleiden, Lymphabflußstörungen und Verbrennungsnarben. Mittels flächigen Druckes soll der Ausbildung von Ödemen vorgebeugt und der venöse Rückfluß bzw. Lymphabfluß unterstützt werden.
Kompressionstherapiemaßnahmen können auch zur Formung ödematisierter Weichteile bei Extremitätenamputationen zur Anwendung kommen.
Medizinische Kompressionsstrümpfe werden verordnet als Kompressionswadenstrumpf, Kompressionsschenkelstrumpf oder Kompressionsstrumpfhose.
Die Hilfsmittel werden definiert von Kompressionsklassen 1-4 angefertigt. Die Körpermaße für medizinische Kompressionsstrümpfe werden nach verbindlichem Maßschema (Güte und Prüfbestimmungen RAL-GZ 387 ) abgenommen.
Wir führen auch Sport-Kompressionsstrümpfe, die die Leistung und Regenation fördern.
Privatzuzahlung für Kompressionstrümpfe
Genau wie bei den orth. Einlagen sind wir seit dem 01. Januar 2005 gezwungen, wirtschaftliche Aufzahlungen für med. Kompressionsstümpfe von den Versicherten zu verlangen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben Festbeträge für diese Leistung eingeführt, die 25 % unter den alten Preisen liegen. Damit können wir keine qualitätsbezogene Versorgung der Versicherten gewährleisten. Diese Aufzahlungen müssen auch die Kunden leisten, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind! Die Preise für die Aufzahlung reichen von 8,- € für den Wadenstrumpf bis 60,- € für die Maßstrumpfhose.
Medizinische Bandagen
Bandagen sind körperteilumschließende oder körperteilanliegende, meist konfektionierte Hilfsmittel. Ihre Funktion ist es, komprimierend und/oder funktionssichernd (unterstützend, stabilisierend, bewegungslenkend) zu wirken. Die Grundelemente bestehen aus flexiblem oder festem Material. Bandagen dienen überwiegend der Behandlung von akuten, aber auch von dauerhaft anhaltenden Weichteilerkrankungen.
Bandagen sind orthopädische Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Eine Leistungspflicht der Krankenkasse liegt vor, wenn sie aus medizinischen Gründen benötigt werden, um die ärztliche Behandlung bestehender Erkrankungen des Muskel- und Bandapparates zu begleichen, zu unterstützen oder den Behandlungserfolg zu sichern. Bei Qualitätsbandagen sind Zuzahlungen von 10 bis 45 € erforderlich.